Unser Rechtsstaat ist in Gefahr

In einem Beschluss vom 8.April 2021 hat ein Richter eines Weimarer Familiengerichts in einem Kinderschutzverfahren die Entscheidung getroffen, dass die „Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen“.  Der Richter schreibt in seinem 180-Seiten-Urteil, dass der Verordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die „historisch anmutende Ausmaße angenommen hat. Diese Entscheidung kann das Familiengericht treffen und sie durchbricht sämtliche anderen Anordnungen. Selbst wenn also die Bundesregierung in der kommenden Woche das Infektionsschutzgesetz wieder ändern und das gesamte Land lockdownen sollte, bleibt diese Entscheidung rechtswirksam und aufrechterhalten. Die Einzelfallentscheidung des Familiengerichts geht jeder Entscheidung von Regierungen und Landesregierungen und auch allen anderen Entscheidungen vor. Dies nennt man Gewaltenteilung. So funktioniert (eigentlich) der Rechtsstaat!“ sagt Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel. Der Familienrichter hat als Erster in Deutschland, seit Begin der Coronakrise, Beweise erhoben und Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis dieser unabhängigen Gutachten kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sämtliche Corona-Maßnahmen rechtswidrig sind. „Die Kenntnis dieser Entscheidung und dieser Gutachten führt dazu, dass jeder, der sich an der Umsetzung dieser rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen beteiligt, sich strafbar macht. Erfolgt die Tätigkeit als Amtsperson, besteht die Strafbarkeit der Nötigung im Amt und der versuchten gefährlichen Körperverletzung! Dies sollte nunmehr endlich auch wirklich jedem klar sein. Es wird bei der Aufarbeitung nun niemand sagen können, er habe nur Anweisungen oder Befehle befolgt und er habe von all dem nichts gewusst. Es liegt jetzt klar auf der Hand, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen insbesondere das Kindeswohl gefährden.“, so Hummel.  Und trotzdem oder vielleicht gerade deswegen setzt sich die Thüringische Politik über dieses Urteil hinweg. Das Landesbildungsministerium in Thüringen erklärt: Rechtliche Schritte gegen den Beschluss werden derzeit geprüft. Am 27. April 2021 wurde das Haus des Richters durchsucht, die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen ihn. So funktioniert Rechtsstaat aber nicht.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagt: „Jegliche Grenze des Anstands und des Rechts ist jetzt durchbrochen. Die richterliche Unabhängigkeit, eine weitere Säule eines demokratischen Rechtsstaats wird ohne Wimpernzucken abgeräumt. Wer jetzt nicht sieht, dass wir inzwischen in einem faschistischen Land leben, dem kann nur entgegengehalten werden, dass er Teil dieses Systems ist. Eine Hausdurchsuchung bei einem Richter wegen eines ungewünschten Urteils hat nichts mehr mit dem Land zu tun, in dem ich geboren und aufgewachsen bin. Mir fehlen die Worte!!! Wer vor Richtern nicht Halt macht, achtet keine Rechtsstaatlichkeit mehr. ,Weh­ret den Anfängen’, haben wir lange genug gerufen. Die Anfänge sind vorbei. Der Faschismus – und als Mensch mit historischem Bewusstsein, verwende ich diesen Begriff nicht leichtfertig – ist jetzt etabliert. Alle Elemente dafür sind eingeführt. Mit der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Amtsrichter wegen einer politisch missbilligten Entscheidung hat dieser Staat eine rote Linie überschritten. Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz. Die rote Linie ist eindeutig überschritten!!!“ Auch das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte übt scharfe Kritik an der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter. „Nun werde sich kein Richter mehr trauen, eine Maßnahmen-kritische Entscheidung zu fällen.“, sagte ein Sprecher. 

Am 1. Mai 2021 fand eine Protestaktion statt für die Verteidigung des Rechtsstaats und der Unabhängigkeit der Justiz. Deutschlandweit wurden vor vielen hunderten Amtsgerichten weiße Rosen und Kerzen niedergelegt.      Von Adina Pages

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