Protokoll einer mutigen Tat, einer mutigen Rede.
Auf der Demonstration in Dortmund am 9. August 2020 hielt, als einer der ersten seiner „Zunft“, ein Polizist aus Niedersachsen eine mutige Rede und richtete einen Appell an seine Kollegen – Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch.
Liebe Weggefährten und die, die es werden wollen. Ich grüße euch ganz herzlich. Meine Rede trägt die Überschrift: „Ich bin Patriot, kein Idiot“. Als ich etwa acht Jahre alt war, kam meine erste große Liebe, das war meine Grundschullehrerin, zu meinen Eltern und hat gesagt: „Michael ist irgendwie anders als die anderen Kinder.“ Vielleicht ist das der Grund, warum ich hier heute stehe und zu euch spreche. Ich heiße Michael Fritsch, bin 57 Jahre alt und ich bin Kriminalhauptkommissar. Als ich 17 Jahre alt war, hatte ich meinen Dienstantritt bei der Niedersächsischen Polizei. Ich hab also nicht viel anderes kennen gelernt. Mein Vater war Polizist und mein Bruder ist Polizist. Und ich bin Vater von drei erwachsenen, tollen Kindern. Ich bin eigentlich ein Freund der freien Rede und der der Improvisation, doch im vollen Bewusstsein über die Bedeutung und mögliche Wirkung meiner Rede habe ich mich diesmal entschieden, diese vorzubereiten und euch Wort für Wort vorzulesen. Und glaubt mir, ich habe mir jedes Wort reiflich überlegt. Ich gendere hier bewusst nicht herum, aber ich meine euch alle: Kinder, Frauen und Männer, und alle, die sich anders definieren.
Mit Ausnahme von Thekengesprächen hab ich mich bisher noch nie öffentlich politisch betätigt oder geäußert. Am 1. 8. war ich dann in Berlin und ich war zum ersten Mal in meinem Leben nicht als Polizist, sondern als Teilnehmer auf einer Demonstration bzw. Versammlung dabei. Diese Versammlung für Freiheit und Frieden am 1.8. in Berlin mit mehreren 100.000 Menschen war einfach nur galaktisch und definitiv neben einigen kirchlichen Veranstaltungen, die ich mitgemacht habe, die friedlichste, die ich je gesehen habe. Danke an jeden von euch, der dazu beigetragen hat. 1981 habe ich einen Eid auf eine Verfassung und Gesetze in der damals geltenden Form geschworen und ich hielt diese, unsere Staatsform, viele Jahre lang für die beste der Welt, denn sie enthielt gute Sicherungen gegen Missbrauch. Im Grundgesetz steht in Artikel 20 „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ und derselbe Artikel legt zum Schutz vor Missbrauch die Gewaltenteilung, die Trennung von gesetzgebender, vollziehender und rechtsprechender Gewalt fest. Die vierte und ungeschriebene Macht waren lange Zeit die Journalisten, die auch mal investigativ im politischen Dreck stöberten und den einen oder anderen Skandal aufdeckten.
Es gibt aus meiner Sicht schon lange keine Gewaltenteilung mehr. Die Leitungen von Polizeibehörden sind politische Beamte. Kann die Justiz … kann in der Justiz … jemand Karriere machen, der politisch unerwünschte Entscheidungen trifft? Gesetzentwürfe werden von Lobbyisten geschrieben und im Nachhinein müssen die Politiker sich nicht selten vom Verfassungsgericht erklären lassen, dass die Ergebnisse nicht verfassungskonform waren. Die Medien … ich war in Berlin und weiß, wie viele andere von euch auch, wie viele friedliche Menschen da waren. Alle Medienvertreter und alle Politiker möchte ich an dieser Stelle einmal daran erinnern: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“. Ihr habt euch quasi euer eigenes Grab geschaufelt. Die Menschheit ist weder blind noch blöd und die ganze Welt kann sich heute auf vielen Kanälen darüber informieren und eure Lügen entlarven. Lügen gibt es viele, Meinungen auch. Aber es gibt nur eine Wahrheit.
Und die wird euch alle irgendwann einholen. Uns wurde im Staats- und Verfassungsrecht beigebracht, dass wir dem Schutz aller Menschen dienen und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen haben und dass die Wahrung der Grund- und Menschenrechte von den Vätern des Grundgesetzes als unveränderbares Recht auf ewig festgeschrieben wurde.
Grundrechtseingriffe und Beschränkungen waren und sind auch heute nur durch Gesetze möglich und sie unterliegen in jedem Einzelfall vorab einer komplexen Prüfung auf deren Rechtmäßigkeit. Diese Prüfung, für die sich Staatsrechtler im Nachhinein viel Zeit nehmen, wird von jedem Polizisten jeden Tag in wenigen Sekunden im Kopf durchgeführt. Entweder gelernt oder aus dem Bauch heraus. Und jede einzelne dieser Ad-hoc-Entscheidungen hat unser aller Respekt verdient und auch, wenn ein Polizist im Eifer des Gefechts mal etwas daneben liegt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr gut ausgebildete und allen Menschen gegenüber gerechte Polizei haben. Und wenn man … Aussagen von Menschen aus anderen Ländern glauben darf, dann haben wir hier die beste Polizei der Welt! Nicht ohne Will, nicht ohne Grund unterliegen schwerwiegende Eingriffe in die Unversehrtheit, in die Unverletzlichkeit der Wohnung und Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder die Freiheit im Nachhinein der Prüfung und Anordnung – oder, wenn schon geschehen, der Bestätigung durch einen Richter. Ich zitiere hier aus dem Grundgesetz; Abs. 1, Satz 1: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durchgesetzt oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten“. Satz 2: „Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Artikel 2: „In keinem Fall darf das Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Ende des Zitats Absatz 2 sichert, dass die Grundrecht auch bei Änderungen des Wortlautes oder in der Form, ihrem Sinn nach auf ewig unveränderbar sind. Alle im Zusammenhang mit dem derzeitigen Virus erlassenen Verordnungen und Maßnahmen beziehen sich als Rechtsgrundlage auf das Infektionsschutzgesetz vom Juli 2000, welches zuletzt im Juni 2020 geändert wurde. Wer hat von euch das Infektionsschutzgesetz gelesen? Mal die Hände hoch! Das sind viele. Wer hat's verstanden? Joa, gehen auch einige Hände hoch. Gesetze sind nicht so einfach zu lesen und ich möchte an der Stelle kurz ein paar Begriffe aus dem Infektionsschutzgesetz zitieren. Begriffsbestimmungen, da wird gesagt was was bedeutet. Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Gilt das auch für Scheidenpilz, Herpes oder Würmer? Hier wird gesagt eine bedrohlich übertragbare Krankheit, die aufgrund klinisch schwerwiegender Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann, nicht WIRD sondern KANN! Kann alles oder kann vieles.
Ein Kranker ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist. Wer von euch hatte schon mal Schnupfen. So viel dazu. Jetzt wird’s noch krasser. Ein Krankheitsverdächtiger ist eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen. Es braucht also keinen Beleg, es braucht eine Vermutung, damit ihr Krankheitsverdächtige seid. Ein … es geht noch weiter. Man hat ja an alles gedacht im Gesetz. Ein Ansteckungsverdächtiger ist eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein. Interessant dazu ist, dass ich im Internet keine juristische Definition einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit gefunden habe, obwohl doch so viel geregelt ist. Im Amtsblatt der europäischen Union, in den Leitlinien zur Definition einer potenziellen schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit bin ich dann fündig geworden, und zwar im Zusammenhang mit Inverkehrbringen von Medikamenten und Impfstoffen. Das an dieser Stelle alles vorzutragen würde den Rahmen sprengen. Das muss man selber mal in 'n paar Stunden nachlesen. Daher versuche ich die wesentlichen Passagen in aller Kürze zusammenzufassen. So heißt es: In Bezug auf das Inverkehrbringen von Medikamenten geht es um die Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Schwerwiegend ist die Gefahr, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend ist oder die Gefahr von Behinderung oder Invalidität droht. Von diesen Gefahren gibt es in unserem Leben leider unendlich viele, die in diese Beschreibung passen würden. Es ist alles nur eine Frage der Interpretation und der Begründung. Ich möchte hier kurz aus dem Infektionsschutzgesetz zu den Aufgaben des Robert-Koch-Institutes zitieren: Das Robert-Koch-Institut ist die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zu frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Das Bundesministerium für Gesundheit legt dem Deutschen Bundestag, nach Beteiligung des Bundesrates bis spätestens 31.3.2021 einen Bericht zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige Corona-Virus Sars-Cov2 verursachten Epidemie vor. Damit habt ihr ‘ne Vorstellung, dass das noch unendlich so weitergehen soll. Das Robert-Koch-Institut erstellt Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten.
Ich möchte jetzt noch etwas sagen zu dem §5 des Infektionsschutzgesetzes, da geht es um die epidemische Lage von nationaler Tragweite. Absatz 1: „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Ich habe auf der Herfahrt einen Film gesehen von Professor Sucharit Bhakdi, der gesagt hat: Wir haben und wir hatten in Deutschland niemals eine Epidemie von nationaler Tragweite. Dazu stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wurde durch die Bundesregierung, bei deren Entscheidung zum Lockdown eine Nutzen-Risiko-Analyse aller Lockdown-Maßnahmen durchgeführt, und wie war das Ergebnis?
2. Bei den vielen Fakten und Stimmen aus der Wissenschaft und Medizin, die die geringen Auswirkungen von Covid-19 in Bezug auf die tatsächliche Todesrate belegen, warum hat der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage bis heute noch nicht aufgehoben?
Wer etwas behauptet, der sollte es auch beweisen können. Und wer etwas fragt, der hat verdammt noch mal auch das Recht, eine Antwort auf seine Fragen zu kriegen. Im Artikel 5 des Infektionsschutzgesetzes ist die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgeführt. Gemäß Absatz 5 kann das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, das in Artikel 2, Satz 1 des Grundrechtes garantiert ist, im Rahmen des Absatzes 2 Satz 2 eingeschränkt werden. Ihr merkt, wie Gesetze gemacht werden. Wer weiß, was ich gesagt habe?
Im Absatz 2, jetzt red’ ich wieder Klartext, wird das Bundesministerium für Gesundheit von der Bundesregierung ermächtigt, und dann folgt eine umfangreiche und abschließende Aufzählung der konkreten Fälle, für die der genannte Grundrechtseingriff zulässig ist. Es geht dort um möglicherweise infizierte einreisende Personen. Personen, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Personen des Gesundheitswesens, aus Pflegeeinrichtungen und solche, die mit Medikamenten und Impfstoffen zu tun haben oder um Inhaber bestimmter Patentrechte. Ich habe dort keine Passage gefunden, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit für alle anderen Menschen einschränkt. Normalerweise sind solche konkreten Aufzählungen nämlich abschließend und das bedeutet, dass sie ausschließlich für den genannten Adressatenkreis gelten. Als Rechtsgrundlage käme hier aus meiner Sicht einzig und allein der §28: Schutzmaßnahmen, in Betracht. Das zitiere ich wieder mit Auslassungen: „Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§29–31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung und Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) werden insofern eingeschränkt. Da zweifelsfrei nicht alle Menschen, wie von der Regierung ohne entsprechenden Nachweis pauschal behauptet, als Adressaten dieser Grundrechtseinschänkung in Frage kommen, ist davon auszugehen, dass die dauerhaft begründeten gesetzlichen Verordnungen und Maßnahmen als unrechtmäßig anzusehen sind.
Ohne gesetzliche Grundlage ist jede Beschränkung oder Aufhebung von Grundrechten nicht rechtmäßig, sie ist sogar verfassungswidrig. Illegale Anordnungen oder Befehle dürfen wir als Polizisten nicht ausführen. Wir haben an dieser Stelle nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zur Remonstration. Nachlesen kann das jeder. Es steht in den einschlägigen Bestimmungen der Beamtengesetze des Bundes und der Länder. Fordert eure Vorgesetzten auf, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sie ihre Befehle im Falle eurer Demonstration schriftlich zu verfassen und mir ihrem Vor- und Zunamen zu unterschreiben haben. Ansonsten trägt jeder einzelne von euch die rechtliche Verantwortung. Auch dazu gibt es übrigens ein Sprichwort: „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.“ Andreas Klaus, der leider schon viel zu früh gestorben ist, sagte: „Es wird immer wieder gesagt, dass unsere Politiker dumm sind. Das sind sie nicht. Sie sind Interessenvertreter. Wenn Sie Politiker verstehen wollen, dann fragen Sie sich doch mal, wessen Interessen sie vertreten.“
Habt ihr schon einmal hinterfragt, welchen Stellenwert die Polizei für die Politik hat? Einsparungen hier, Kürzungen da. Jeder von euch, insbesondere die, die schon lange genug dabei sind, können die Veränderungen, Missstände und Mangelverwaltung jeden Tag sehen. Wer von euch hat wann das letzte Mal Wertschätzung von seinem Vorgesetzten oder einem Politiker erfahren? Ihr seid alle die vollziehende Gewalt und damit seid ihr alle Garanten der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Ich habe mir mehrfach die Filmsequenz angesehen, als der Kollege in Berlin am 1.8. unmittelbar vor der Verkündung stand, die Versammlung aufzulösen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Entscheidung, eine absolut friedliche Versammlung in dieser Form aufzulösen, eine polizeiliche Entscheidung war. Ich behaupte, das war eine politische Entscheidung.
Ich ahne, was unserem Kollegen in diesen Sekunden, die ihm wie eine Ewigkeit vorgekommen sein müssen, alles durch den Kopf gegangen ist und wie er mit sich gerungen hat, welchen Weg er geht. Ich bin fest davon überzeugt, dass er seine Entscheidung später einmal bereuen wird. Er wäre in die Geschichtsbücher eingegangen und das zeigt genau, in welchem Gewissenskonflikt sich jeder von uns in dieser heutigen Situation befindet. Siegt das Gewissen oder der Gehorsam? Natürlich können sich Gesetze im Laufe der Zeit ändern, aber Recht darf niemals zu Unrecht werden. Als Beamter habe ich mich zur Loyalität verpflichtet. Diese Loyalität gilt aber ausschließlich unserer Verfassung und meinem Dienstherrn und das ist nun mal das Land Niedersachsen. Ich habe einen Eid auf das Grundgesetz und unsere Gesetze, aber nicht auf ein politisches Programm oder ein Parteibuch geschworen. Als Beamter habe ich Vorgesetzte und ich bin ihnen gegenüber in gewissem Umfang weisungsgebunden, aber ich bin keinem Menschen zu bedingungslosem Gehorsam verpflichtet. Ich diene einzig und allein allen Menschen und ganz besonders denen, die sich in Notlagen befinden, denn ich bin ein Schutzmann.
Im dunkelsten Kapitel unserer deutschen Geschichte haben Regierende ihre Sicherheitskräfte schon einmal bedingungslosem Gehorsam unterworfen und sie für die abscheulichsten Verbrechen missbraucht, die anderen Menschen je angetan wurden.
Wenn ich die grausamen Bilder gesehen habe, dann habe ich mich immer gefragt, wie Menschen dazu imstande waren, anderen Menschen dieses unfassbare Leid anzutun, und ich habe aus tiefstem Herzen gehofft, dass sich so etwas niemals wieder ereignen wird. Heute habe ich Angst, denn mein Bauch sagt mir, dass sich gerade alles wieder in dieselbe Richtung entwickelt.
Ein Professor für Psychologie in Wien hat in einem Film dazu gesagt, dass im Dritten Reich nicht alle Menschen böse waren. Es war aber die große Masse der Bevölkerung, die geschwiegen hat, die nicht gehandelt hat und die damit selbst zu Unterstützern der Gräueltaten der eigentlichen Täter wurde.
Liebe Polizisten, geht in eure Herzen und fragt euch, ob ihr das alles als Menschen, als Väter und Mütter, die ihr ja auch seid, mittragen könnt und wollt. Denkt bitte an euren Auftrag und schließt euch an. Ein jeder von euch trägt die Verantwortung für sein Handeln und er wird sich früher oder später dafür rechtfertigen müssen. Also: schließt euch an.
Michael Fritsch